1. Das Häs der Wikinger besteht aus folgenden Bestandteilen:
    • verwendet werden dürfen ausschließlich echte Felle und Leder (NICHT von Tieren die unter Artenschutz stehen!),
    • auf Stoff, Kittel oder Stoffmantel aufgenähte Fell- und Lederstücke,
    • Schal aus schwarzen, weißem, braunem, beigen oder grauem Stoff oder Wolle,
    • Stulpen aus Leder oder Fell,
    • die Unterkleidung darf schwarz, beige, braun oder hautfarben sein,
    • die Kopfbedeckung besteht aus einem Helm mit Hörnern oder einer Mütze mit Hörnen,
    • die Schuhe müssen schwarz, beige oder braun sein und dürfen keine weißen Sohlen haben,
    • die Nummer und das Emblem müssen gut sichtbar angebracht werden
    • Gürtel um die Taille, in den Farben braun, beige oder schwarz,
    • ein Trinkhorn, Rufhorn, Tasche und Kuhschwänze dürfen mitgeführt werden. Becher und sonstige Utensilien, die nicht zum Häs gehören, dürfen während dem Umzug nicht sichtbar sein.
  2. Bei Austritt aus dem Verein muss das KOMPLETTE Häs zum aktuellen Zeitwert an den Verein zurück verkauft werden. Über den aktuellen Zeitwert entscheidet die Vorstandschaft.
  3. Felle, Leder, Wolle, Embleme, Nummern und Stulpen werden ausschließlich über den Häswart bezogen oder über Bezugsquellen des Häswarts eingekauft.
  4. Die Häswarte und die gesamte Vorstandschaft sind JEDERZEIT dazu befugt, Personen, die nicht vollständig, bzw. Regelkonform (siehe Punkt 1) gekleidet sind, aus dem aktuellen Geschehen auszuschließen.
  5. Hat der Verein eine Veranstaltung (Umzug, Einspringen oder sonstiges), dürfen die aktiven Mitglieder nur diese Veranstaltung im Häs besuchen. Bei anderen Veranstaltungen außerhalb des Vereins gilt die Absprache mit dem Häswart, was das Tragen des Häs anbelangt. Das gesamte Häs wird nur in der Zeit von Drei König bis Aschermittwoch getragen.
  6. Nach dem Umzug, bzw. bei Abendveranstaltungen, wird das Häs:
    • komplett angezogen ODER
    • mit Vereinsjacke oder Vereins T-Shirt getragen.
    • Pullover und T-Shirts aus der Gründungszeit können ebenfalls getragen werden Eine andere Option besteht NICHT!
  7. Nachtumzüge dürfen ab 16 Jahren oder in Begleitung der Erziehungsberechtigten ab 14 Jahren besucht werden (siehe Jugendschutzgesetz).Kinder unter 14 Jahren nehmen NICHT an Nacht- oder Dämmerumzügen teil.
  8. Anstecker, Mäskle, Pins… befreundeter Zünfte sind AUSSCHLIEßLICH VORNE am Häs zu tragen.
  9. Becher und sonstige Utensilien, die nicht zum Häs gehören, dürfen während dem Umzug nicht sichtbar sein.
  10. Bei unangemessenem Verhalten (übermäßiger Alkoholkonsum, Gewalt…etc.) wird das Mitglied mit sofortiger Wirkung für die Veranstaltung gesperrt und erhält eine Abmahnung. Bei Wiederholung erfolgt der Ausschluss aus dem Verein (siehe Punkt 2). Die Entscheidungsbefugnis liegt bei der gesamten Vorstandschaft.
  11. Wer sich im ersten Jahr als Gastspringer im Leihhäs nicht ordnungsgemäß benimmt (übermäßiger Alkoholkonsum, unvollständiges Häs, Gewalt…), wird nicht in den Verein aufgenommen.