1. Zum Häs gehören:
    • Bluse (blau) mit Emblem (rechts), Laufnummer (links)
    • Schultertuch (grün) mit Holzknopf (Holzknopf unbeklebt)
    • Rock (schwarz)
    • Schürze (rot mit grünen Streifen)
    • Hexenhose (weiß)
    • Stulpen/Socken in Vereinsfarben (schwarz/blau/grün)
    • Handschuhe (schwarz) oder NZ-Handschuhe
    • Strohschuhe oder einfarbig schwarze Schuhe
    • Originalmaske mit Nummer (links), Sprungbändel (rechts) Maskentuch (rot) und Rosshaar (seit 2015 PFLICHT)
    • Reisigbesen
    • bei Bedarf; Tasche in einfarbig schwarz oder NZ-Tasche
    • Bei Kindern bis 12 Jahre bzw. solange bis eine Maske getragen wird: schwarze Mütze mit NZ Emblem (Burg-Hey)
    • Träger der Originalmasken müssen 16 Jahre alt sein; mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten können Masken auch ab 12 Jahren getragen werden.
  2. Bei Austritt aus dem Verein muss das KOMPLETTE Häs zum aktuellen Zeitwert an den Verein zurück verkauft werden. Über den aktuellen Zeitwert entscheidet die Vorstandschaft.
  3. Stoff, Emblem, Haare, Masken und Socken/Stulpen werden ausschließlich über den Häswart bezogen.
  4. Die Häswarte und die gesamte Vorstandschaft sind JEDERZEIT dazu befugt, Personen, die nicht vollständig, bzw. Regelkonform (siehe Punkt 1) gekleidet sind, aus dem aktuellen Geschehen auszuschließen.
  5. Hat der Verein eine Veranstaltung (Umzug, Einspringen oder sonstiges), dürfen die aktiven Mitglieder nur diese Veranstaltung im Häs besuchen. Bei anderen Veranstaltungen außerhalb des Vereins gilt die Absprache mit dem Häswart, was das Tragen des Häs anbelangt. Das gesamte Häs wird nur in der Zeit von Drei König bis Aschermittwoch getragen.
  6. Nach dem Umzug, bzw. bei Abendveranstaltungen, wird das Häs:
    • komplett angezogen ODER
    • mit Vereinsjacke oder Vereins T-Shirt ODER
    • mit einfarbig schwarzem Oberteil getragen.
    • Eine andere Option besteht NICHT!!!!!!
  7. Nicht-Maskenträger (Kinder bis 12 Jahre und evtl. deren Eltern) laufen bei Umzügen VOR dem Hexenmeister.
  8. Nachtumzüge dürfen ab 16 Jahren oder in Begleitung der Erziehungsberechtigten ab 14 Jahren besucht werden (siehe Jugendschutzgesetz).Kinder unter 14 Jahren nehmen NICHT an Nacht- oder Dämmerumzügen teil. Bei Nacht- oder Dämmerumzügen wird der Umzug ohne Besen gelaufen.
  9. Anstecker, Mäskle, Pins… befreundeter Zünfte sind AUSSCHLIEßLICH VORNE am Schultertuch zu tragen.
  10. Becher und sonstige Utensilien, die nicht zum Häs gehören, dürfen während dem Umzug nicht sichtbar sein.
  11. Bei unangemessenem Verhalten (übermäßiger Alkoholkonsum, Gewalt…etc.) wird das Mitglied mit sofortiger Wirkung für die Veranstaltung gesperrt und erhält eine Abmahnung. Bei Wiederholung erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.(siehe Punkt 2). Die Entscheidungsbefugnis liegt bei der gesamten Vorstandschaft.
  12. Wer sich im ersten Jahr als Gastspringer im Leihhäs nicht ordnungsgemäß benimmt (übermäßiger Alkoholkonsum, unvollständiges Häs, Gewalt…), wird nicht in den Verein aufgenommen.

 

Vereinsordnung